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Platzregeln

Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln des DGV und den jeweils veröffentlichten Platzregeln.

AUS – REGEL 18

Aus wird durch weiße Pfähle oder Elektrozaun gekennzeichnet. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.

Erleichterung Elektro-Auszaun

Liegt der Ball eines Spielers auf dem Platz und innerhalb von einer Schlägerlänge vom Elektro-Auszaun, darf er straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen. Bezugspunkt ist der Punkt, der zwei Schlägerlängen vom Zaun entfernt liegt und gleichweit vom Loch entfernt ist wie die Stelle, an der der Ball ursprünglich lag.

PENALTY AREAS – REGEL 17

Rote Penalty Areas sind markiert durch rote Pfosten und/oder rote Linien. Gelbe Penalty Areas sind markiert durch gelbe Pfosten und/oder gelbe Linien.

 

SPIELVERBOTSZONEN

Teichfolie inklusive Kiesaufschüttung (Loch 1, 2, 8 und 9) darf nicht betreten werden

Liegt der Ball in einer Spielverbotszone in einer Penalty Area, muss Erleichterung nach Regel 17.1.d oder 17.2 in Anspruch genommen werden.

Schutz junger Bäume

Die jungen Bäume, markiert durch Anpflocken, sind Spielverbotszonen:

Liegt der Ball eines Spielers irgendwo auf dem Platz außer in einer Penalty Area und liegt er an einem solchen Baum oder berührt diesen, oder ein solcher Baum behindert den Stand des Spielers oder seinen beabsichtigten Schwung, muss der Spieler Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen.

Boden in Ausbesserung

Boden in Ausbesserung ist jede mit blauer Linie auf dem Boden oder mit Seilen eingekreiste Spielverbotszone, die als ungewöhnliche Platzverhältnisse zu behandeln ist.

Bei Behinderung durch die Spielverbotszone muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden.

Hütten Bahn 1 und Bahn 7

Liegt der Ball eines Spielers an einer solchen Hütte oder berührt diese, oder eine solche Hütte behindert den Stand des Spielers oder seinen beabsichtigten Schwung, muss der Spieler Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen.

 

UNGEWÖHNLICHE PLATZVERHÄLTNISSE – REGEL 16.1

Unbewegliche Hemmnisse, von denen straflose Erleichterung nach Regel 16.1 zulässig ist, sind:

-Die Holzdielen der Innenkante des Bunkers an Grün 4

-Sprinklerköpfe am Grün

-Bänke, Ballwascher, Abschlagschilder, andere Schilder, Papierkörbe

-Schafszäune und Vogelsitze

Durch Tiere beschädigte Flächen im Gelände werden als ungewöhnliche Platzverhältnisse behandelt, von denen Erleichterung nach Regel 16.1 zulässig ist. Dies betrifft Behinderung durch Loch, Ausgerissenes, Aufgeworfenes oder Laufweg eines Tiers und ist dann gegeben, wenn ein Ball in einem solchen Umstand liegt oder ihn berührt.

Die Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn die Beschädigung nur den Stand des Spielers behindert.

Die Pfähle der Penalty-Areas und Entfernungsmarkierungen sind bewegliche Hemmnisse (15.2.a)

Kot von Wasservögeln

Behinderung durch Kot von Wasservögeln ist gegeben, wenn ein Ball auf einer kurzgemähten Fläche in einem solchen Umstand liegt oder der Raum des beabsichtigten Schwungs betroffen ist. Behinderung nach dieser Regel ist nicht gegeben, wenn nur die Standposition betroffen ist.

(Erleichterung nach Regel 16.1.)

BUNKER

Steine dürfen aus den Bunkern entfernt werden. Bei Regenrinnen/Ausspülungen ist Erleichterung nach Regel 16.1.b anzuwenden

 

VERHALTENSVORSCHRIFTEN

In Verifizierung von Regel 1.2 gilt für die Spielverbotszonen ein generelles Betretungsverbot.

Strafe für Verstoß:

Erster Verstoß: Verwarnung
Zweiter Verstoß: Ein Strafschlag
Dritter Verstoß: Grundstrafe (zwei Strafschläge bzw. Lochverlust)
Vierter Verstoß: Disqualitfikation

 

Des Weiteren gelten die Verhaltensvorschriften und Strafen für HGV-Turniere.

Strafe für Verstoß gegen die Platzregel: Grundstrafe (Zählspiel: 2 Strafschläge // Lochspiel: Lochverlust)

 

VERHALTENSHINWEISE

-READY-GOLF -Keine Probeschwünge auf den Abschlägen -Pitchmarken sind zu entfernen, Divots zurücklegen und anzutreten